Das strahlend saubere Riesenbaby
von Admin, am 14.11.2020.[arve url=“https://www.youtube.com/embed/fKC4kz8LOCY“ align=“left“ /]
Wenn unser Riesenbaby Mattis sich draußen beim Spielen übermütig richtig schmutzig gemacht hat und von Supermuddi Dina deshalb direkt unter die Kuhputzmaschine geschickt wird, dann gibt es ein echtes logistisches Problem. Immerhin ist der beeindruckende ÖdiMUHs 1.200 Kilo schwer und locker 3 Meter lang, da kapituliert jede Reinigungshilfe doch recht schnell. Glücklicherweise haben wir aber 2 Kuhputzmaschinen in unterschiedlicher Höhe montiert, so kann der kleine Racker beide synchron bedienen und ist ruckzuck wieder auf Hochglanz gebürstet. So kann die ganze Prozedur in zufriedenstellender Geschwindigkeit erledigt werden und Mutti Dina muss nicht schimpfen, weil das Abendheu kalt bzw. welk geworden ist.
Kategorie: Allgemein
1. Die Locke sitzt jetzt perfekt.
2. Wenn das ein kleiner Racker ist, was ist dann erst ein Racker?
Nicht nur sauber, sondern rein! Was für ein weiß – ohne jeden Grauschleier. Das Bübchen ist wirklich gut von Muddi erzogen worden. Wenn er dadurch auch zu einem Weichei geworden ist, so ist er trotzdem der Schönste!!!!
es war für mich immer schon ein Problem über Menschen/Tiere zu reden, anstatt sie selbst zu wort kommen zu lassen, das ist euch aber angesichts der vielfälltigen videos wunderbar gelungen.
Prächtiger, wunderhübscher, schnuckeliger Prachtkerl.
Sieht so hübsch aus.
Mattis weiß die Bürsten wirklich zu genießen, ganz versonnen und entspannt steht er da und läßt sich massieren. Schön zu sehen, wie prächtig sich ein Tier entwickelt, daß nicht der bösartigen menschlichen Willkür ausgeliefert ist und einfach leben darf.
Die stoische Gelassenheit in jeder Lebenslage verleiht Eurem Mattis wahre Größe.
@Admin:
Sollte es nicht sichtbar sein, wenn hier Beiträge editiert werden, bestenfalls mit einem kurzen Hinweis auf das, dieser Entscheidung zugrundeliegende Fehlverhalten des Verfassers?
Für uns alle ist die Rede- und Meinungsfreiheit ein hohes, schützenswertes Gut, das nur bei Verletzung anderer, konkurrierender Rechtsgüter eingeschränkt werden sollte.