Denn Tiere sind keine Maschinen

Stiftung Hof Butenland hat Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung des Bundesjagdgesetzes eingereicht:

von Admin | 2. Juli 2015 | 6 Kommentare

jagdfreie zone

„Der Beschwerdeführer beruft sich auf eine Verletzung des Eigentumsrechts sowie auf eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Jan Gerdes ist mit seiner Stiftung Hof Butenland – Lebenshof für Tiere (siehe www.stiftung-fuer-tierschutz.de/) einer von zwei Beschwerdeführern in Karlsruhe. Er hat seine eigenen privaten Flächen bereits nach dem neuen Bundesjagdgesetz jagdrechtlich befrieden lassen. „Ich kann nicht verstehen, warum dies nicht auch für die Flächen der Stiftung möglich ist“, fragt sich der engagierte Tierschützer zu recht.

Das Bundesverfassungsgericht teilte nun mit, dass die Verfassungsbeschwerden dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundsministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie allen Regierungen der Länder zur Stellungnahme bis zum 15. September 2015 zugeleitet wurden. Darüber hinaus können mehrere Verbände zu den Verfassungsbeschwerden Stellung nehmen.

Das Bundesverfassungsgericht dürfte somit eine Sachentscheidung ins Auge fassen. Die strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen, die an eine unmittelbar gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde geknüpft sind, dürften somit offenbar erfüllt sein.

Sollten die Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht unterliegen, droht unter Umständen ein erneuter Urteilsspruch gegen die Jäger aus Straßburg vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“

Hier kann man die vollständige Presseerklärung abrufen.