Das Bundeskabinett hat heute die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gebilligt. Mit dieser Mindestlohn-Verordnung wird für diese Branche erstmals eine Entgeltuntergrenze festgelegt.
Bundesministerin Andrea Nahles:
Mit der Verordnung ist der Weg frei für einen einheitlichen Mindestlohn und bessere Arbeitsbedingungen. Das ist ein gutes Zeichen, denn gerade in der Fleischwirtschaft wurden in der Vergangenheit oft Hungerlöhne gezahlt. Damit ist jetzt Schluss, da die Vereinbarungen auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten – egal ob sie bei einem ausländischen oder bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt sind. Nun gelten endlich faire Löhne. Die Fleischindustrie gibt damit auch anderen Branchen ein Beispiel, die noch auf dem Weg zu besseren Löhnen über allgemeinverbindliche Tarifverträge sind.
Mit der Verordnung werden folgende bundeseinheitliche Mindeststundenlöhne eingeführt:
Ab August 2014: 7,75 Euro
Ab 1. Dezember 2014: 8,00 Euro
Ab 1. Oktober 2015: 8,60 Euro
Ab 1. Dezember 2016: 8,75 Euro
Die Mindestlohn-Verordnung, die den Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar 2014 abgeschlossen hatten, für allgemeinverbindlich erklärt, soll nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. August 2014 in Kraft treten und gilt bis zum 31. Dezember 2017.
Einfach wunderbar, es symbolisiert die Nähe zu
unseren Mitgeschöpfen auf gleicher Ebene und ein freudliches Miteinander und Füreinander auf Grundlage der Gleichberechtigung.
Liebe Doris,
So lange Schlachthäuser nicht aus Glaswänden sind und das „Tierschutzgesetz“ keines ist, wird auch der Mindestlohn für ihre Peiniger nichts am Elend der Tiere ändern.
Das ist meine Meinung und ich hätte gern eine andere.
Aber Danke für die Diskussionsanregung!!!
Ja,da haben es sich Zwei aber ganz schön gemütlich gemacht.So friedlich und vertrauensvoll.
@Doris:
Ich glaube nicht,dass sich dadurch etwas am Umgang mit den Tieren ändert.
Leider wird in dieser Verordnung darüber kein Wort verloren,da es ja nur eine sachliche Mindestlohnverordnung ist.
Es ist nicht das Geld,sondern die Einstellung der Menschen zu dem was sie tun.
Uns könnten sie soviel Geld bieten ,wie sie wollten,wir würden dafür nie und nimmer ein Lebewesen töten…
Für KEIN GELD der Welt würde ich in einem Tierversuchslabor, einem Schlachthaus oder bei der Rüstungsindustrie arbeiten.
Die da arbeiten haben enfach eine „andere“ Einstellung und die ändert sich nicht -auch wenn der Mindestlohn 20,-€ betragen würde…..
Oh, ich würde jetzt auch gerne auf einer Wiese liegen und in den Himmel träumen….
Das Bundeskabinett hat heute die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gebilligt. Mit dieser Mindestlohn-Verordnung wird für diese Branche erstmals eine Entgeltuntergrenze festgelegt.
Bundesministerin Andrea Nahles:
Mit der Verordnung ist der Weg frei für einen einheitlichen Mindestlohn und bessere Arbeitsbedingungen. Das ist ein gutes Zeichen, denn gerade in der Fleischwirtschaft wurden in der Vergangenheit oft Hungerlöhne gezahlt. Damit ist jetzt Schluss, da die Vereinbarungen auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten – egal ob sie bei einem ausländischen oder bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt sind. Nun gelten endlich faire Löhne. Die Fleischindustrie gibt damit auch anderen Branchen ein Beispiel, die noch auf dem Weg zu besseren Löhnen über allgemeinverbindliche Tarifverträge sind.
Mit der Verordnung werden folgende bundeseinheitliche Mindeststundenlöhne eingeführt:
Ab August 2014: 7,75 Euro
Ab 1. Dezember 2014: 8,00 Euro
Ab 1. Oktober 2015: 8,60 Euro
Ab 1. Dezember 2016: 8,75 Euro
Die Mindestlohn-Verordnung, die den Mindestlohntarifvertrag, den Arbeitgeber und Gewerkschaft in dieser Branche im Januar 2014 abgeschlossen hatten, für allgemeinverbindlich erklärt, soll nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. August 2014 in Kraft treten und gilt bis zum 31. Dezember 2017.
Ob sich nun auch was an dem unglaubich brutalen Umgang mit den Tieren etwas ändert???
Was meint ihr?
So ein tolles und entspannendes Bild!
Einfach wunderbar, es symbolisiert die Nähe zu
unseren Mitgeschöpfen auf gleicher Ebene und ein freudliches Miteinander und Füreinander auf Grundlage der Gleichberechtigung.
Liebe Doris,
So lange Schlachthäuser nicht aus Glaswänden sind und das „Tierschutzgesetz“ keines ist, wird auch der Mindestlohn für ihre Peiniger nichts am Elend der Tiere ändern.
Das ist meine Meinung und ich hätte gern eine andere.
Aber Danke für die Diskussionsanregung!!!
Ja,da haben es sich Zwei aber ganz schön gemütlich gemacht.So friedlich und vertrauensvoll.
@Doris:
Ich glaube nicht,dass sich dadurch etwas am Umgang mit den Tieren ändert.
Leider wird in dieser Verordnung darüber kein Wort verloren,da es ja nur eine sachliche Mindestlohnverordnung ist.
Es ist nicht das Geld,sondern die Einstellung der Menschen zu dem was sie tun.
Uns könnten sie soviel Geld bieten ,wie sie wollten,wir würden dafür nie und nimmer ein Lebewesen töten…
Für KEIN GELD der Welt würde ich in einem Tierversuchslabor, einem Schlachthaus oder bei der Rüstungsindustrie arbeiten.
Die da arbeiten haben enfach eine „andere“ Einstellung und die ändert sich nicht -auch wenn der Mindestlohn 20,-€ betragen würde…..