Denn Tiere sind keine Maschinen

Bundesgesetz gilt auch für das Kuhaltersheim

von Kuhaltersheim, am 05.04.2010.

Diese neuen „Bekämpfungsvorgaben“, die den Steuerzahlern allein in Niedersachsen über 100 Mio. Euro kosten, bekamen heute auch unsere Kühe zu spüren.

Mehr Infos über dieses unsinnige Gesetz: hier

Frieda bei der " gesetzlichen " Blutabnahme durch Dr. Urbich im Behandlungsstand

Frieda bei der " gesetzlichen " Blutabnahme durch Dr. Urbich im Behandlungsstand

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Kategorie: Allgemein,Arbeit,Aufklärung,Kuhaltersheim,Kühe,Rinder

2 Antworten zu “Bundesgesetz gilt auch für das Kuhaltersheim”

  1. barbara Kroll sagt:

    wenn man diese Verordnung liest, wird einem einfach nur übel- also wenigstens mir- Allein der Begriff „Ausmerzen“ löst Wut und Brechreiz aus.Und Ihr habt eine Menge zusätzlicher und unnötiger Mehrarbeit und zusätzlichen Stress für die Kühe und zusätzliche Kosten. Liebe Grüße trotz aller Wut

  2. Carin Folkerts sagt:

    Und das Beste: Wir alle finanzieren diesen Wahnsinn über unsere Steuern gezwungenermaßen mit! Wehrdienst kann man aus Gewissensgründen ablehnen, das Sponsoring dieses mörderischen Industriezweiges dagegen nicht. Die Fleischmafia hat Staat und Gesellschaft fest im Griff.

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